Damit stellen sich mit Blick auf die rechtliche Würdigung insbesondere die folgenden Beweisfragen: - Wieviel der CHF 15'000.00 übersteigenden Barabhebungen und Überweisungen in der Zeit von Februar 2015 bis Oktober 2015 von insgesamt CHF 410'331.50 gingen an die Beschuldigte bzw. an von ihr bestimmte Personen? - Zu welchem Zweck bzw. unter Angabe von welchen Gründen seitens der Beschuldigten erfolgten diese Barabhebungen/Überweisungen vom Privatkläger an die Beschuldigte bzw. an von ihr bestimmte Personen?