Bestritten ist ferner, dass die Beschuldigte vom Privatkläger Geld für eine Renovation bzw. einen Farbanstrich eines Hauses von Verwandten in Deutschland erhältlich gemacht hat. Damit stellen sich mit Blick auf die rechtliche Würdigung insbesondere die folgenden Beweisfragen: - Wieviel der CHF 15'000.00 übersteigenden Barabhebungen und Überweisungen in der Zeit von Februar 2015 bis Oktober 2015 von insgesamt CHF 410'331.50 gingen an die Beschuldigte bzw. an von ihr bestimmte Personen? -