13. Bestrittener Sachverhalt Alles Weitere ist im Wesentlichen bestritten. Die Vorinstanz hielt zutreffend fest, dass bestritten ist, ob die Beschuldigte dem Privatkläger gesagt habe, sie sei schwanger und ihm einen positiven Schwangerschaftstest gezeigt habe. Bestritten ist auch, ob die Beschuldigte gestützt darauf vom Privatkläger Geld für Arztbesuche und Untersuchungen verlangt hat, ansonsten sie das Kind abtreiben werde. Weiter bestreitet die Beschuldigte, vom Privatkläger Geld für ihre Kolleginnen erhalten und für sich oder den Privatkläger in Thailand ein Haus gekauft zu haben.