So sei er beispielsweise nicht in der Lage gewesen, sich anders zu verhalten und habe es immer realisiert. Der Familienwunsch sei aber so gross gewesen, dass er eigene Bedenken und Warnungen Dritter auf die Seite geschoben habe. Er habe diese wahrgenommen, sich aber nicht dagegen auflehnen können. Darin liege seine Beeinträchtigung. Seine Sachverhaltsschilderungen seien im Kern konstant, farbig und detailliert. Dieselben Ausführungen habe er auch gegenüber seinem Arzt, seinem Bruder und gegenüber der KESB gemacht. Er habe diese Schilderungen mit entwaffnender Offenheit getätigt. Moralische Bedenken habe er keine gehabt.