Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung habe dieser ebenfalls offen und ehrlich dargelegt, was vorgefallen sei. So habe er beispielsweise ausgesagt, dass er schon «im Kopf gehabt» habe, wie viel Geld er ausgegeben habe, er habe aber nicht «Stopp» sagen können. Diese Aussage würde die psychischen Probleme ziemlich genau wiederspiegeln. Dr. med. H.________ habe ausgeführt, der Privatkläger habe kognitiv einschätzen können, dass es sich um grosse Beträge gehandelt habe, er habe diesbezüglich auch Bedenken gehabt, habe sich dem aber nicht entziehen können. So sei er beispielsweise nicht in der Lage gewesen, sich anders zu verhalten und habe es immer realisiert.