660). Wenn ihm die Beschuldigte noch vor der ersten Reise einen positiven Schwangerschaftstest gezeigt hätte, hätte es nicht weiterer jüngerer Frauen bedurft, die schneller hätten schwanger werden können. Es handle sich dabei um einen der grössten Widersprüche in den Aussagen des Privatklägers. Diesen Aussagen würde der Realitätsbezug fehlen. Die Beschuldigte habe den Privatkläger darüber aufgeklärt, dass er sich in Thailand eine jüngere Frau suchen müsse, welche schneller schwanger würde. Sie habe damit alles unternommen, um den Irrtum über eine angebliche Schwangerschaft aufzulösen.