9. Vorbringen der Verteidigung Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung liess die Beschuldigte durch die Verteidigung ausführen, dass ihre Verurteilung auf einer falschen Sachverhaltsfeststellung beruhe. Diese sei nicht differenziert vorgenommen worden und die daraus gezogene Schlussfolgerung, wonach sie dem Privatkläger CHF 300'000.00 abgenommen habe, beruhe auf einer willkürlichen Annahme (pag. 659 f.). Die Grundlage des Urteils der Vorinstanz werde bestritten.