_ war seit Februar 2015 nie schwanger, C.________ wurde nie Geld zurückgezahlt und er verfügt in Thailand über kein Haus. C.________ bezog von seinen Konti wiederholt Bargeldbeträge, übergab diese an A.________ und überwies zudem via K.________ und via Banküberweisung Geld an eine von A.________ bezeichnete Person. Insgesamt erhielt A.________ so von C.________ CHF 410’331.50; Geld, von welchem sie trotz anderslautenden Versprechen nie einen Rückzahlungswillen hatte.