Der Privatkläger hat sich in Thailand mit der als «F.________» bezeichneten Thailänderin verlobt und bis zum Schluss gehofft, dass die Beschuldigte mit dieser in die Schweiz kommen wird. Unter diesen Umständen ist durchaus nachvollziehbar, dass sich der Privatkläger durch diese Aussage einschüchtern sowie lenken liess und schliesslich seine Anzeige bzw. seine Privatklage wieder zurückzog. Diese von der Beschuldigten ausgesprochene Androhung ist ursächlich und damit kausal für den Rückzug der Straf- und Zivilklage vom 16. November