über CHF 1'000.00 veranlasst hat, diese Banküberweisung jedoch nicht ausgeführt worden ist («Zahlungsstatus Annulliert»). Die Beschuldigte hat dadurch folglich von der gegen sie eingereichten Anzeige erfahren und den Privatkläger anschliessend unter Druck gesetzt, indem sie ihm ankündigte, dass sie ohne Rückzug der Anzeige nicht mit «F.________» in die Schweiz kommen werde (pag. 79). Der Privatkläger wendete nahezu sein ganzes Vermögen auf, um seinem Ziel – einer eigenen Familie – näher zu kommen und dieses letzten Endes zu verwirklichen. Der Privatkläger hat sich in Thailand mit der als «F.______