___ aufgrund seiner psychischen Erkrankung in seiner Willensbildung eingeschränkt ist (Krankenakten, pag. 4). All diese Umstände rechtfertigen es nach Ansicht des Gerichts, vorliegend von einem qualifizierten Willensmangel auszugehen und die vom Straf- und Zivilkläger C.________ eingereichte Zivilklage adhäsionsweise zu beurteilen.