3. Die Beschuldigte sei zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen. E.________ stellte seinerseits sodann die folgenden Anträge (pag. 665): 1. A.________ sei wegen Betrugs begangen gemäss Anklageschrift zu verurteilen und sie sei angemessen zu bestrafen. 2. A.________ sei zu verurteilen, C.________ einen Betrag von CHF 300'000.00 zzgl. Verzugszins von 5% seit dem 1. Juli 2015 zu bezahlen. 3. Die Verfahrenskosten beider Instanzen seien vollumfänglich A.________ zur Bezahlung aufzuerlegen.