3 schuldigte entlasten. Es sei davon auszugehen, dass G.________ über das Geld verfügt habe, weshalb sie zu befragen sei. Sie könne darüber Auskunft geben, was mit dem Geld passiert und an wen dieses geflossen sei. Die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens über den Privatkläger und die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens betreffend den Privatkläger seien notwendig. Die Ausführungen von Dr. med. H.________, Oberarzt, I.________ AG, würden aufzeigen, dass der Beizug einer Fachperson nötig sei. Diese Ausführungen liessen sich nicht ohne den Beizug einer Fachperson beurteilen.