Weiter seien ein Grundbuchauszug aus Thailand für die Beschuldigte einzuholen und eine psychiatrische Begutachtung sowie eine aussagenpsychologische Begutachtung des Privatklägers anzuordnen (pag. 505). Die Generalstaatsanwaltschaft führte in ihrer Stellungnahme vom 27. Januar 2020 aus, dass die Beweisanträge auf Befragung der Beschuldigten und des Privatklägers gutzuheissen seien. Dagegen seien die übrigen Beweisanträge abzuweisen (pag.