2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte, amtlich verteidigt durch B.________, am 17. Oktober 2019 fristgerecht Berufung an (pag. 451). Die vom Privatkläger am 30. Oktober 2020 gemachte Eingabe (pag. 459) nahm die Vorinstanz als Anschlussberufung entgegen (pag. 460 f.). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 18. Dezember 2019 (pag. 495 f.). reichte die Beschuldigte am 8. Januar 2020 form- und fristgerecht ihre Berufungserklärung ein und teilte mit, dass sie das Urteil vollumfänglich anfechte (pag.