Im Zivilpunkt verurteilte das Regionalgericht Oberland die Beschuldigte zur Bezahlung von Schadenersatz an den Privatkläger in der Höhe von CHF 300'000.00 zuzüglich Zins von 5% seit dem 1. Juli 2015. Für den Zivilpunkt schied die Vorinstanz keine Kosten aus (pag. 445, Ziffer III. des erstinstanzlichen Urteils).