Das Regionalgericht Oberland verurteilte die Beschuldigte in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Den Vollzug der Freiheitsstrafe schob das Regionalgericht Oberland auf und setzte die Probezeit auf zwei Jahre fest. Schliesslich auferlegte es der Beschuldigten die erstinstanzlichen Verfahrenskosten (pag. 443, Ziff. I des erstinstanzlichen Urteils). Im Zivilpunkt verurteilte das Regionalgericht Oberland die Beschuldigte zur Bezahlung von Schadenersatz an den Privatkläger in der Höhe von CHF 300'000.00 zuzüglich Zins von 5% seit dem 1. Juli