1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 16. Oktober 2019 erklärte das Regionalgericht Oberland (Kollegialgericht) A.________ (nachfolgend Beschuldigte) des Betrugs, begangen in der Zeit von Februar 2015 bis Oktober 2015 in U.________, T.________, Bern, Y.________, Z.________ (Thailand) und anderswo zum Nachteil von C.________ (Straf- und Zivilkläger, nachfolgend Privatkläger) schuldig. Das Regionalgericht Oberland verurteilte die Beschuldigte in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten.