5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Fürsprecher B.________; - der Generalstaatsanwaltschaft; - dem Straf- und Zivilkläger, v.d. Rechtsanwältin D.________. Mitzuteilen: - der Vorinstanz; - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist oder Entscheid der Rechtsmittelbehörde); - dem Amt für Bevölkerungsdienste, Migrationsdienst (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist oder Entscheid der Rechtsmittelbehörde).