2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4'000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN ________) nach Ablauf der Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 1 Bst. f i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-Profil-Ge- setz). 4. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. f i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).