1. Zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je CHF 20.00, ausmachend CHF 3’200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 800.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 40 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen (50 %) erstinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. Kosten für die Urteilsbegründung), bestimmt auf CHF 10'468.20. III.