1059 Z 10). Der Beschuldigte bezahlt keine Unterhaltsbeiträge (pag. 1059 Z 17 f.). Ausgehend von einem Einkommen von CHF 750.00 und unter Gewährung eines halben Kinderabzugs (7.5 %) wegen hälftiger Betreuung sowie der Nichtberücksichtigung des Pauschalabzugs, da sowohl die Miete als auch die Krankenkasse vom Sozialdienst bezahlt werden und deshalb zum Einkommen zu addieren wären, resultiert eine Tagessatzhöhe von (abgerundet) CHF 20.00.