19. Täterkomponenten 19.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann – unter Vorbehalt der nachfolgenden Ergänzungen – auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 976): A.________ wurde in O.________ geboren. Er verbrachte dort seine Kindheit gemeinsam mit seinen vier jüngeren Schwestern und den Eltern. Im 16./17. Altersjahr übersiedelte die Familie nach R.________. Aus politischen Gründen ergriff er die Flucht und gelangte nach Umwegen Ende Dezember 2008 in die Schweiz.