Gemäss den VBRS-Richtlinien ist bei einer Menge von einem Kilogramm weicher Drogen von einer Einsatzstrafe von 30 Strafeinheiten auszugehen. Unter Berücksichtigung, dass lediglich ein Schuldspruch wegen Anstaltentreffens zum Verschaffen und zum Erwerb von Kath erfolgte, ist von einer Strafe von 25 Strafeinheiten auszugehen. Davon werden 15 Strafeinheiten asperiert, so dass sich die Einsatzstrafe von 185 um 15 auf 200 Strafeinheiten erhöht.