24 Dem Gesagten zufolge rechtfertigt sich aufgrund des (lediglich) eventualvorsätzlichen Handelns eine leichte Strafminderung im Umfang von 25 Strafeinheiten. 17.2 Ergebnis Unter Berücksichtigung der objektiven und der subjektiven Tatschwere ergibt sich für die einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand als Einsatzstrafe eine Tatkomponentenstrafe von 185 Strafeinheiten.