Der Angriff sei nicht im Rahmen einer Auseinandersetzung und einem damit einhergehenden dynamischen Geschehensablauf erfolgt.  Indem der Beschuldigte das Glas als Schlag- und nicht als Wurfobjekt eingesetzt habe, habe er seinen Plan, das Bierglas gezielt gegen den Hinterkopf zu schlagen und das Opfer wie vorgesehen dort zu treffen, realisieren können. Das Risiko, andere Regionen des Kopfes zu verletzen – insbesondere die noch sensiblere Gesichtsregion – sei verhältnismässig klein gewesen.