Dieses Gefäss hielt der Beschuldigte in seiner Hand, welche er in Richtung des Hinterkopfs des Privatklägers fallen liess. Wer einen solchen Gegenstand derart einsetzt, muss davon ausgehen, dass diese Person potenziell schwer verletzt wird, handelt es sich doch – wie nach allgemeiner Lebenserfahrung bekannt ist – bei der Kopfregion um einen besonders sensiblen Bereich des menschlichen Körpers und können Kopfverletzungen gravierende Folgen nach sich ziehen.