11. Ergebnis Beweismässig ist für die Kammer damit erstellt, dass der Beschuldigte dem Privatkläger zuerst einen Tritt ans linke Bein auf Kniehöhe versetzte, so dass dieser ein wenig in die Knie sank. Danach schlug er ihm von seitwärts hinten einmal mit einem Bierkrug mit Henkel unbekannter Grösse und Beschaffenheit auf den Hinterkopf, indem er den Bierkrug über den Kopf des Privatklägers hielt und seine Hand in Richtung des Hinterkopfs des Privatklägers fallen liess. In der Folge ging der Privatkläger zu Boden.