tigen Angaben nur beschränkt abgestellt werden kann. Des Weiteren sind die Aus- 15 sagen des Privatklägers auch mit Blick auf seine getrübte allgemeine Glaubwürdigkeit nur zurückhaltend zu berücksichtigen, bezichtigte er doch den Beschuldigten fälschlicherweise eines Flaschenwurfes auf ihn vor der N.________. Ein Vorwurf, der sich als haltlos erwies und einen Freispruch durch die Vorinstanz zur Folge hatte.