14 zu machen versuche und er seit 2014 Angst vor ihm habe (pag. 64 Z 68 ff.). Fragen nach einem möglichen Tatmotiv auf Seiten des Beschuldigten konnte der Privatkläger nicht schlüssig beantworten. Er wollte oder konnte sich nicht auf eine der vier vom Staatsanwalt skizzierten Möglichkeiten festlegen (a.a.O. Z 55 ff.). Weder die vom Beschuldigten ausgeliehene und nicht zurückgegebene Kamera noch die politischen Differenzen waren zwischen den beiden an diesem Abend ein Thema. Der Privatkläger blieb dabei, dass er und der Beschuldigte vor dem Vorfall nicht miteinander gesprochen hätten (pag. 66 Z 120 f., pag.