__ – gleich wie der Privatkläger – den Beschuldigten über Gebühr belasten wollen. Insofern sind die Angaben des Zeugen gegenüber der Staatsanwaltschaft zurückhaltend zu würdigen. Danach gefragt, wie der Beschuldigte den Schlag mit dem Bierglas genau ausgeführt habe, hob auch K.________ – gleich wie der Privatkläger – gemäss dem Verbal auf pag. 26 Z 166 die rechte Faust über seinen Kopf und liess diese dann fallen. Eine eigentliche Ausholbewegung zeigte auch er nicht. Dass der Beschuldigte und der Privatkläger vor oder nach dem Vorfall miteinander gesprochen hätten, habe er nicht gesehen (pag. 26 f. Z 168 ff.).