9. Objektive und subjektive Beweismittel Die Vorinstanz listete die objektiven (KTD-Rapport, Fotodokumentation, Arztberichte sowie ergänzende medizinische Auskünfte betreffend den Privatkläger) und die subjektiven (Aussagen) Beweismittel mit einer Ausnahme (dazu sogleich) lückenlos auf und gab deren Informationsgehalt umfassend wieder (S. 6 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 938 ff.). Auf eine Wiederholung dieser Ausführungen kann verzichtet werden. Zu ergänzen ist die Aufzählung der objektiven Beweismittel mit jenen, welche im Material-/Spurenverzeichnis des KTD genannt werden (pag.