Der Privatkläger begab sich gegen 22.30 Uhr vor das Lokal, um im Freien ein Telefongespräch zu führen. Kurz darauf wurde ihm auf Kniehöhe ein Tritt ans linke Bein versetzt, so dass er ein wenig in die Knie sank. Danach wurde er mit einem Gegenstand aus Glas auf den Hinterkopf geschlagen. Dabei erlitt er gemäss dem Bericht über die Notfallkonsultation Chirurgie im J.________ (Spital) vom 8. Juli 2014 (pag. 105) ein Schädel-Hirn-Trauma Grad I, eine Rissquetschwunde hochokzipital («Rtg Hinterkopf») und oberflächliche Schnittverletzungen (zwei links am Hals sowie eine hinter dem Ohrläppchen rechts).