2. A.________ sei zusätzlich schuldig zu erklären der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, begangen am 8.7.2014 zum Nachteil von C.________. 3. A.________ sei zu verurteilen: a) Zu einer gerichtlich zu bestimmenden, 150 Tagessätzen nicht übersteigenden, Geldstrafe zu einem gerichtlich zu bestimmenden, CHF 50.00 nicht übersteigenden Tagessatz. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen. b) Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (50%) in der Höhe von CHF 9'568.20