_, der Sachbeschädigung, angeblich begangen am 10.10.2015 zum Nachteil von F.________ und des Diebstahls, angeblich begangen am 10.10.2015 zum Nachteil von F.________; 2. des Schuldspruchs wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 10.10.2015 durch Anstaltentreffen zum Verschaffen und zum Erwerb von Kath; 3. der Verurteilung zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten; 4. der Einziehung des beschlagnahmten Geldbetrags von CHF 400.00. II.