3 Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 2. Oktober 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Freisprüche von der Anschuldigung der versuchten einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, angeblich begangen am 14.02.2015 zum Nachteil von C.________, des Raubes, evtl. des Versuchs dazu, angeblich begangen am 10.10.2015 zum Nachteil von F.________, der Sachbeschädigung, angeblich begangen am 10.10.2015 zum Nachteil von F.___