3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 3. Februar 2020 (pag. 1006 f.) ordnete die oberinstanzliche Verfahrensleitung von Amtes wegen die Einholung eines aktuellen Strafregisterauszugs sowie eines Leumundsberichts an. Die eingegangenen Berichte datieren vom 3. Juli 2020 (pag. 1021) bzw. 30. Juni 2020 (pag. 1023 ff.). In der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurde der Beschuldigte erneut zur Person und zur Sache befragt (pag. 1058 ff.)