95 C. Eröffnung Zu eröffnen: - dem Beschuldigten 1/Berufungsführer, a.v.d Rechtsanwältin B.________ - dem Beschuldigten 2/Berufungsführer, a.v.d Fürsprecher D.________ - den Straf- und Zivilklägern (1-3) - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; betreffend beide Beschuldigten; nur Dispositiv; nach Eintritt der Rechtskraft) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; betreffend beide Beschuldigten; Dispositiv unverzüglich;