1. Zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 428 Tagen wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 22. Januar 2018 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zur Bezahlung von 4/5 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 61‘005.45, ausmachend CHF 48‘804.30. IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von C.________, Fürsprecher Dr. D.________, wird infolge des oberinstanzlichen Verfahrensausgangs für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: