5.2 Folgende Gegenstände werden zur Rückgabe an den/die Berechtigten eingezogen und öffentlich ausgeschrieben (Art. 267 Abs. 6 StPO): - 20er Goldvreneli Jahrgang 1935 - 20er Goldvreneli Jahrgang 1949 - 20er Goldvreneli Jahrgang 1947 - 20er Goldvreneli Jahrgang 1930 eingefasst als Schmuckanhänger - Damenarmbanduhr „Urech“, GG750, mit hellem 15mm Zifferblatt