2.6 Der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, mehrfach begangen, durch Einreise in die Schweiz ohne anerkanntes Ausweispapier, wie folgt: 2.6.1 zu einem unbekanntem Zeitpunkt, ca. am 15.Januar 2016 (Einreise mit einer gefälschten Identitätskarte); 2.6.2 zu einem unbekanntem Zeitpunkt in der Zeit von ca. 1. bis 7. Oktober 2016 (Einreise mit einer echten, nicht für ihn bestimmten Identitätskarte); 2.6.3 zu einem unbekanntem Zeitpunkt in der Zeit von ca. 7. bis 11. November 2016 (Einreise mit einer echten, nicht für ihn bestimmten Identitätskarte).