1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit von Mitte November 2015 bis 26. April 2016 in Grenchen, Biel und eventuell anderswo durch Erwerb einer unbekannten Menge Kokain (zum Konsum) sowie durch Konsum einer unbekannten Menge Kokain, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten, eingestellt wurde.