_ nicht geltend gemacht, sodass ihm von C.________ keine Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zurückzuerstatten ist. Fürsprecher D.________ machte in seiner Honorarnote vom 4. September 2019 für die amtliche Verteidigung von C.________ vor oberer Instanz 35.5 Stunden