8721). Entsprechend des Freispruchs vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand durch die Kammer, sind die erstinstanzlichen Verfahrenskosten neu zu verteilen (Art. 428 Abs. 3 StPO). Ein Grossteil der Untersuchungen gegen C.________ wurde aufgrund der vorgeworfenen banden- und gewerbsmässigen Diebstähle inkl. Sachbeschädigungen und Hausfriedensbrüche durchgeführt. Die Untersuchungen zum Vorwurf der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand verursachten im Vergleich dazu eher einen kleinen Teil des Aufwandes.