24.2 Rechtsanwältin B.________ Mit Verfügung vom 18. Juni 2019 wurde Rechtsanwältin B.________ zur neuen amtlichen Verteidigerin von A.________ ernannt (vgl. Ziff. 3). Für die Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren macht sie einen Aufwand von insgesamt 89 Stunden geltend (pag. 9592). Den geltend gemachten Aufwand von 24 Stunden zum Kopieren der Strafakten streicht die Kammer, da die Kopierarbeiten bereits in der geltend gemachten Pauschale für Kopien (0.40 CHF pro Kopie) enthalten sind.