9389), auf die an dieser Stelle explizit verwiesen wird, festgehalten wurde, hat C.________ seine Berufung auf den Schuldspruch der einfachen Körperverletzung beschränkt und haben weder die Generalstaatsanwaltschaft noch die Straf-und Zivilkläger die Anschlussberufung erklärt. Der Zivilpunkt betreffend C.________ ist damit in Rechtskraft erwachsen. V. Kosten und Entschädigung A. A.________ 23. Verfahrenskosten