_ hat bis zum vorzeitigen Strafantritt insgesamt 428 Tage in Untersuchungshaft verbracht. Diese werden im vollen Umfang an seine Freiheitsstrafe angerechnet (Art. 51 aStGB). Zudem wird festgestellt, dass C.________ seine Strafe am 22. Januar 2018 vorzeitig in der Justizvollzugsanstalt Thorberg angetreten hat (pag. 758.09 ff.).