20.5.4 Fazit Täterkomponenten Die Vorstrafen von C.________ fallen stark negativ ins Gewicht, wohingegen sein positives Nachtatverhalten, inklusive seiner umfassenden Geständnisse als stark strafmindernd ins Gewicht fällt. Insgesamt wirkt sich der Geständnisrabatt nach Ansicht der Kammer stärker aus, als die Vorstrafen. Die Täterkomponenten wirken sich dementsprechend insgesamt massgeblich strafmindernd aus.