20.4 Asperierte Tatkomponentenstrafe Nach dem Gesagten ist die Einsatzstrafe für die banden- und gewerbsmässigen Diebstähle von 50 Monaten Freiheitsstrafe aufgrund der übrigen Straftaten um 13 Monate Freiheitsstrafe zu erhöhen. Die asperierte Tatkomponentenstrafe beträgt folglich 63 Monate Freiheitsstrafe.