__ mit seinen jeweiligen Mittätern verursachte, annähernd drei Mal so hoch, und damit als eindeutig gewichtiger anzusehen. Teilweise wurde der Tatbestand der Sachbeschädigung mit grossem Schaden gemäss Art. 144 Abs. 3 StGB erfüllt. Zudem beging er mit 17 Sachbeschädigungen 3 Sachbeschädigungen mehr als A.________. Die subjektiven Tatkomponenten sind neutral zu gewichten. Aufgrund sämtlicher Umstände erachtet die Kammer für die objektiven und subjektiven Tatkomponenten der Sachbeschädigungen von C.________ eine Einsatzstrafe von